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Fachbegriffe

Heiraten in Dänemark - Fachbegriffe

Wer sich mit dem Thema Heiraten in Dänemark befasst, sollte zum besseren Verständnis einige Fachbegriffe und Schlüsselwörter kennen und in Ihrer Bedeutung einordnen können  

Anerkennung in Deutschland: Eine dänische Heiratsurkunde ist in Deutschland sofort und ohne Weiteres gültig. Beide Länder unterhalten seit Jahrzehnten ein entsprechendes Abkommen.

Aufenthaltsbescheinigung: heißt heute "Erweiterte Meldebescheinigung". Wird ausgestellt von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Aufenthaltsgestattung: Recht zum Deutschlandaufenthalt während eines laufenden Asylverfahrens. Asylbewerber dürfen in Dänemark nicht heiraten. Eine Aufenthaltsgestattung erlaubt keinen Grenzübertritt.

Ausländerbehörde: Rund 600 in Deutschland. Instanz zur Erteilung/Änderung/Versagung eines Aufenthaltstitels oder Aufenthaltsrechts. Eine Heiratsagentur ist nicht Ansprechpartner für diese Fragen.

Betreuung: Menschen in Betreuung können auch in Dänemark heiraten, wenn der Betreuer seine Zustimmung gibt bzw. für eine Zustimmung kein Mandat besitzt.

Ehefähigkeitszeugnis: Häufig eine hohe Hürde für binationale Paare, die in Deutschland heiraten wollen. Zum Heiraten in Dänemark ist ein dänisches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich. Das wird mit Zulassung zur Trauung erworben.

Ehevertrag: Alle Fragen rund um einen Ehevertrag sollten Sie mit dem Rechtsanwalt/Notar Ihres Vertrauens besprechen.

Einreisestempel: Abhängig von der Staatsangehörigkeit ist nicht in jedem Fall ein Visum zur Einreise nach Deutschland und/oder Dänemark erforderlich. In einem solchen Fall sind die ersten 90 Tage des Aufenthalts durch den Einreisestempel erlaubt.

Fiktionsbescheinigung: Eine Trauung ist möglich, auch wenn der alte Aufenthaltstitel abgelaufen und der neue noch nicht ausgehändigt worden ist. Diese Zwischenzeit überbrückt eine Fiktionsbescheinigung.

Fernbeziehung: Je ferner die Fernbeziehung, desto eher sollte die bürokratische Vorbereitung einer Heirat in Dänemark beginnen.

Flüchtlinge: Mancher Flüchtling wird in Deutschland eststellen müssen, dass seine in der Heimat geschlossene Ehe nicht anerkannt wird. Das deutsche Standesamt verlangt überdies Papiere, die aus einem Bürgerkriegsland kaum zu beschaffen sind. In manchen Fallkonstellationen bietet Dänemark einen Ausweg. Asylbewerber können in Dänemark nicht heiraten.

Heiratspapiere/Papiere zum Heiraten in Dänemark: Abhängig von der Paar-Konstellation gelten verschiedene Anforderungen. Paare sind verschieden, so erklären sich unterschiedlich hohe Hürden.

Heiratsurkunde/Trauschein: Manches Paar wünscht sich eine Heiratsurkunde in deutscher und eine in englischer Sprache. Dieser Wunsch muss unerfüllt bleiben. Jede dänische Heiratsurkunde ist ausgestellt in fünf Sprachen. Andere Formate gibt es nicht. Ausgehändigt werden die beiden Urkunden im Anschluss an die Trauzeremonie. Die Unterschrift des Standesbeamten besiegelt die Eheschließung. Für beide Heiratsurkunden gilt: gut aufbewahren!

Heiratsurkunde Anerkennung: Ist in Deutschland allermeist unproblematisch. Es hat sich unter deutschen Standesbeamten herum gesprochen, dass es seit Jahrzehnten einen entsprechenden Staatsvertrag zwischen beiden Deutschland und Dänemark gibt. Zur Anerkennung einer dänischen Heiratsurkunde außerhalb Dänemarks und außerhalb Deutschlands sind verschiedene Formen der Legalisierung erforderlich. Paare von Heiraten.DK erhalten individuelle Auskunft.

Kinderehen: In Dänemark sind Eheschließungen von Minderjährigen gesetzlich verboten. Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Kinder(reise)pass: Für eine Reise ins Ausland braucht jedes Kind bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr einen eigenen Kinderpass. Dieser ist sechs Jahre lang gültig. Ab dem zwölften Lebensjahr wird ein Kinderreisepass ausgestellt.

 

 

Ledigkeitsnachweis: Wer in Dänemark heiraten möchte, muss einige Tatsachen belegen können. Beispielsweise einen Familienstand, der das Heiraten erlaubt. Wer verheiratet ist oder sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befindet, hat zum (erneuten) Heiraten den falschen Familienstand.

Legalisation: Bezeichnet ein Verfahren diplomatischer/konsularischer Stellen, das einer ausländischen öffentlichen Urkunde auch in jenem Zielland (behördliche) Anerkennung oder sogar Beweiskraft verleiht, in dem diese Urkunde vorgelegt werden soll. Mit Stempel und Unterschrift werden der ausländischen Urkunde die Echtheit ihrer Unterschriften und die Berechtigung des jeweiligen Unterzeichners bescheinigt. Im Zielland ist diese ausländische Urkunde damit einer inländischen Urkunde gleichgestellt.

Namensänderung nach der Trauung: Nicht-dänische Paare gehen mit denselben Namen aus dem Standesamt heraus, mit denen sie hinein gegangen sind. Wird eine Namensänderung gewünscht, erfolgt diese für einen deutschen Partner in der Regel im Standesamt seines Wohnortes. Für einen nicht-deutschen Partner muss die betreffende Landesvertretung eingeschaltet werden. Hat keiner die deutsche oder dänische Staatsangehörigkeit, sind die jeweiligen Landesvertretungen zuständig.

Rechtskraftvermerk: Sagt aus, wann das Scheidungsurteil rechtskräftig geworden ist, also endgültig ist und nicht mehr angefochten werden kann.

Standesamtsgebühr: veralteter Begriff, heißt heute Prüfgebühr; betrug 120,- Euro in 2018, aktuell sind es 225,- Euro, nicht mehr und auch nicht weniger. Die Prüfgebühr soll auch künftig jährlich steigen. Empfänger ist die dänische Staatskasse.

Sprache der Trauung: Wahlweise Deutsch oder Englisch oder Dänisch. Wer nicht mindestens sogenannte Anfangskenntnisse in der gewählten Sprache besitzt, braucht einen Dolmetscher. Der Partner darf nicht dolmetschen. Wenn in einem Standesamt kein vereidigter Dolmetscher verlangt wird, dürfen Trauzeugen oder Gäste übersetzen.

Trauzeugen: Anders als in Deutschland herrscht in Dänemark Trauzeugenpflicht. Erforderlich sind zwei Trauzeugen, es müssen aber nicht die eigenen sein. Die meisten dänischen Standesämter verlangen erwachsene Trauzeugen, manche akzeptieren auch Kinder ab 13 Jahren. Für Trauungen im Rathaus/Standesamt stellen einige Orte Trauzeugen.

Übernachtungen: Können erforderlich werden, wenn beispielsweise der vormittägliche Standesamtstermin anders nicht erreicht werden kann oder bei einer Trauung außerhalb von Rathaus oder Standesamt, oder wenn größere Hochzeitsgesellschaften zu koordinieren sind.

Verkehrsdelikte in Dänemark: Wer mit dem Auto in Dänemark unterwegs ist, sollte den dänischen Bußgeldkatalog kennen. Auszüge: Falschparken ab 70 Euro, Handy am Steuer 200 Euro, Tempoverstoß 20 km/h zu schnell ab 135 Euro, Tempoverstoß 50 km/h zu schnell ab 300 Euro, Alkohol am Steuer (Grenzwert 0,5 Promille) bis 1 Monats-Nettoeinkommen. Eine Zahlungsaufforderung wird über Anwälte oder Inkassobüros nachgeschickt. Das steigert die Kosten.