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Legaler Aufenthalt

Freie Einreise mit vollständigen Papieren

 

Wie Urlauber werden auch Hochzeiter an der Grenze nur stichprobenartig auf gültige Personaldokumente kontrolliert. Anders als bei Urlaubern wartet auf Heiratskandidaten allerdings später doch noch eine Kontrolle.

 

 

Asylbewerber können in Dänemark nicht heiraten, denn Asylbewerber dürfen nicht einreisen. Gleiches gilt für Personen mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung. Es ist ein legaler Aufenthalt am nicht-dänischen Wohnort erforderlich, um legal nach Dänemark einreisen zu dürfen. Entweder an der Landesgrenze, spätestens aber im dänischen Standesamt werden alle Personaldokumente geprüft. Mit Passersatz ist eine Heirat in Dänemark ebenfalls nicht möglich. Schriftliche Anfragen können nicht beantwortet werden.